Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts beraten wir natürliche und juristische Personen sowohl bei der Verteidigung als auch beim Schutz der Rechte und berechtigten Interessen der Geschädigten im Strafverfahren, einschließlich Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, immateriellen Schäden oder Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf Vermögenstraftaten und Wirtschaftskriminalität.

Wir beraten unsere Mandanten im Strafrecht bei der Beurteilung möglicher Risiken der strafrechtlichen Haftung, bei der Beurteilung strafrechtlicher Gesichtspunkte von Transaktionen und der internen Prozesse von Handelskörperschaften.

Wirksame Rechtshilfe bei Aussagen, Zeugenbefragungen, Haus- und anderen Durchsuchungen, Sicherstellung von Vermögenswerten, Anträgen auf Informationen und anderen Teilhandlungen des Strafverfahrens.

In diesem Bereich erbringen wir vor allem die nachstehenden Dienstleistungen:

  • Verteidigung natürlicher und juristischer Personen

  • Vertretung Geschädigter und beteiligter Personen im Strafverfahren

  • Rechtliche Unterstützung in allen Schritten des Strafverfahrens

  • Vorbereitung außerordentlicher Rechtsbehelfe

  • Vertretung bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und immateriellen Schäden durch Entscheidungen oder Behördenfehler im Strafverfahren

  • Rechtsvertretung im Strafvollstreckungsverfahren

Angesichts der Sensibilität der Strafverfahren geben wir keine konkreten Referenzen, wir sind allerdings bereit, sowohl Einzelpersonen als auch Gesellschaften in allen Phasen des Strafverfahrens zu unterstützen.